Planungsguide
2026

Wildcampen beim Bikepacking: Was in D/A/CH erlaubt ist – und was nicht

Rechtslage, Graubereiche und Praxistipps für Bikepacker in Deutschland, Österreich und der Schweiz – damit du weißt, wo du ruhig schlafen kannst.

Zuletzt aktualisiert: 15. März 202614 Min. Lesezeit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zelten ist in D/A/CH ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers fast überall verboten – ein einmaliges Biwak ohne Zelt wird jedoch meist toleriert.
  • Deutschland: sehr uneinheitlich nach Bundesland – Brandenburg und Schleswig-Holstein haben explizite Ausnahmen für Radwanderer.
  • Österreich: Zelten im Wald ist bundesweit per Forstgesetz verboten; ein echtes Notbiwak ist die einzige Ausnahme.
  • Schweiz: Biwakieren oberhalb der Baumgrenze wird de facto toleriert – die liberalste Regelung im DACH-Raum.
  • Leave No Trace ist das wichtigste Prinzip: Wer keine Spuren hinterlässt, wird selten angesprochen.
  • Lagerfeuer im und am Wald sind in allen drei Ländern ohne spezielle Genehmigung verboten.

Die Frage „Darf ich hier schlafen?" begleitet jeden Bikepacker früher oder später. Die ehrliche Antwort ist: Es kommt sehr auf Land, Bundesland und Situation an. Dieser Guide erklärt die Rechtslage klar und ohne Beschönigung – und zeigt dir, wie erfahrene Tourfahrer damit in der Praxis umgehen.

Rechtliche Grundlagen: Was bedeutet Wildcampen juristisch?

Bevor wir in die Ländertabellen einsteigen, klären wir die wichtigsten Begriffe. Die Unterscheidung zwischen Zelten und Biwakieren ist in der Praxis entscheidend – viele Gesetze verbieten ausdrücklich das eine, tolerieren aber das andere.

Zelten vs. Biwakieren vs. Notbiwak

Zelten meint das Aufschlagen eines Zelts oder die Nutzung eines Camping-Fahrzeugs. Biwakieren bedeutet Übernachten ohne Zelt – also im Schlafsack, unter einem Tarp oder in einem Biwaksack. Ein Notbiwak ist eine ungeplante, durch eine Notsituation erzwungene Übernachtung – etwa bei Verletzung oder unerwartetem Dunkelheitseinbruch. Notbiwaks sind in allen DACH-Ländern grundsätzlich erlaubt.

Die vier Kategorien

Im Folgenden nutzen wir vier klar definierte Kategorien:

  • Erlaubt: gesetzlich ausdrücklich zulässig (z. B. Notbiwak in Notsituationen)
  • Verboten: rechtlich ausdrücklich untersagt (z. B. Zelten im Wald in vielen Bundesländern)
  • Nicht erlaubt: implizit untersagt, weil kein Recht besteht
  • Geduldet: formell verboten, aber häufig toleriert (z. B. kurzes Biwakieren außerhalb von Schutzgebieten)

Relevante Gesetze

Das Bundeswaldgesetz (§14 BWaldG) gestattet das Betreten von Wald zur Erholung, schließt Zelten und Feuermachen aber ausdrücklich aus. Das Bundesnaturschutzgesetz (§59 BNatSchG) regelt das Betretungsrecht für die freie Landschaft – ebenfalls ohne Übernachtungsrecht. In Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, Nationalparks, Wildschutzzonen) ist jede Form des Wildcampens generell verboten.

Wer ist Eigentümer?

Wald, Felder und Wiesen in Deutschland gehören privaten Eigentümern, Gemeinden oder dem Bund (z. B. Bundesforsten in Österreich). Der Eigentümer kann das Übernachten jederzeit untersagen. Das allgemeine Betretungsrecht gibt dir das Recht zu gehen – aber nicht zu bleiben.

Rechtslage in Deutschland: 16 Bundesländer, 16 Regeln

Deutschland ist in puncto Wildcampen ein Flickenteppich. Die Regelungen unterscheiden sich erheblich von Bundesland zu Bundesland – einige haben Ausnahmen für Radwanderer, die meisten nicht. Grundregel: Zelten außerhalb ausgewiesener Campingplätze ist nur mit Erlaubnis des Eigentümers gestattet. Biwakieren ohne Zelt wird meistens geduldet, solange du keine Spuren hinterlässt.

BundeslandZelten im WaldBiwakierenBesonderheiten
Baden-WürttembergVerbotenGeduldetIn NSG/NP generell nicht; Förster mahnt in der Regel nur ab
BayernNur mit ZustimmungGeduldetIn LSG und NSG meist Genehmigung nötig; Bußgelder 15–500 €
BerlinVerbotenVerboten ohne ErlaubnisStrenge Regeln; auch Shelters ohne Erlaubnis verboten
BrandenburgVerboten ohne ErlaubnisJa, 1 Nacht erlaubt (§49 BbgNatSchG)Ausnahme für Fuß-/Radwanderer: 1 Nacht in freier Landschaft
BremenFelder: verbotenGeduldetKein ausdrückliches Verbot außerhalb von Feldern
HamburgNur mit ErlaubnisGeduldetKeine expliziten Wildcamping-Regelungen bekannt
HessenNur mit ZustimmungGeduldetAußerhalb von Wegen mit Genehmigung erlaubt (§28 HNatSchAusfG)
Mecklenburg-VorpommernVerboten (§29 LWaldG)GeduldetAusnahmen nur mit Genehmigung der Forstbehörde
NiedersachsenVerbotenNur mit ErlaubnisAusnahme nur per Einzelfall-Genehmigung; NSG/NP strikt verboten
Nordrhein-WestfalenVerboten (ForstG §3)GeduldetIn freier Landschaft nicht verboten; NSG/NP/LSG kein Biwak
Rheinland-PfalzNur mit ZustimmungGeduldetBiwak im Notfall toleriert; LSG wie normale Wälder behandeln
SaarlandVerboten ohne ErlaubnisGeduldetNSG und Landschaftsschutz streng; Erlaubnis des Eigentümers nötig
SachsenNur mit Zustimmung (LWaldG §11)Nur in NotsituationenFreies Zelten in Wald und Flur gesetzlich untersagt
Sachsen-AnhaltNur mit ZustimmungNur mit ErlaubnisOhne Genehmigung verboten; NSG/LSG streng
Schleswig-HolsteinNur auf Wildes-SH-PlätzenGeduldet auf Wildes-SH-PlätzenCa. 20 offizielle Zeltplätze für Radfahrer – max. 1 Nacht, 1–2 Zelte
ThüringenNur mit ZustimmungNur mit ErlaubnisZeltaufbau in LSG nur mit Genehmigung; NSG/NP nicht betreten

Nationalparks in Deutschland

In allen deutschen Nationalparks ist wildes Übernachten grundsätzlich verboten – auch Biwakieren. Im Schwarzwald, Harz und Bayerischen Wald gibt es jedoch ausgewiesene Naturlagerplätze, die du vorab recherchieren solltest. Trifft dich ein Förster im Wald, ermahnt er dich in der Regel nur zum Weiterziehen. Nur bei hartnäckigem Widerstand droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Projekt Wildes Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland ein offizielles Programm für Radwanderer: Rund 20 kostenlose Rastplätze im ganzen Land dürfen für genau eine Nacht mit maximal zwei Zelten genutzt werden. Die Plätze sind auf der offiziellen Website und in Komoot eingetragen – ein Vorzeigemodell, das andere Länder bisher nicht kopiert haben.

Nicht sicher, was du brauchst?

Beantworte 5 Fragen und erhalte personalisierte Ausrüstungsempfehlungen basierend auf deinem Bike, der Tourenlänge und deinem Budget.

Setup-Konfigurator nutzen

Rechtslage in Österreich: Forstgesetz schlägt Jedermannsrecht

Österreich hat kein allgemeines Jedermannsrecht wie die skandinavischen Länder. Zelten im Wald ist bundesweit verboten: §33 Forstgesetz 1975 sichert zwar Wanderungsfreiheit zu, schließt aber „Lagern bei Dunkelheit, Zelten…" ausdrücklich aus. Auch jedes Landes-Naturschutzgesetz untersagt Campieren außerhalb genehmigter Plätze.

Die einzige rechtssichere Ausnahme ist das echte Notbiwak – also eine ungeplante Übernachtung aufgrund einer Notsituation (Verletzung, Dunkelheit, Unwetter). Vorgeplantes Biwakieren hingegen wird wie Zelten gewertet und kann – je nach Bundesland – mit Strafen bis zu 14.500 € geahndet werden.

Bundesländer-Übersicht Österreich

  • Tirol und Kärnten: Campieren vollständig verboten
  • Steiermark und Oberösterreich: Zelten auf Almweiden ausdrücklich untersagt
  • Salzburg und Vorarlberg: Örtliche Einschränkungen durch Gemeinden
  • Niederösterreich und Wien: Striktes Verbot

Österreichische Bundesforsten

Die Österreichischen Bundesforsten als größter Waldbesitzer handhaben wildes Campieren ähnlich: Nur kurzfristiges Biwakieren in den Hochlagen ohne Spuren wird de facto geduldet. Alles andere bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung.

Nationalparks in Österreich

In den österreichischen Nationalparks (Hohe Tauern, Gesäuse, Kalkalpen) ist wildes Zelten ausnahmslos verboten. Im NP Gesäuse gilt: „Campen im freien Gelände verboten – Notfall-Biwak ausgenommen." Biwakschachteln und Nothütten in den Alpen (Hohe Tauern, Ötztal, Rätikon, Dachstein) sind ausschließlich für echte Notsituationen vorgesehen.

Österreich: Was geht, was geht nicht

Vorteile

  • Echtes Notbiwak ist überall erlaubt
  • Im Hochgebirge oberhalb der Baumgrenze wird ein sauberes Biwak oft toleriert
  • Viele offizielle Biwakschachteln und Notunterkünfte in den Alpen
  • Bauern und Almwirte sind oft kooperativ, wenn man höflich fragt

Nachteile

  • Zelten im Wald bundesweit per Forstgesetz (§33) verboten
  • Geplantes Biwakieren wird wie Zelten gewertet – bis zu 14.500 € Strafe
  • In Nationalparks generelles Verbot, kein Ermessen
  • Kein Jedermannsrecht wie in Skandinavien

Rechtslage in der Schweiz: Liberalste Regelung im DACH-Raum

Die Schweiz gilt unter Bikepacking-Tourenfahrern als die entspannteste Destination – und das aus gutem Grund. Art. 699 ZGB besagt: „Wald und Weiden des Landes werden dem Gemeingebrauch überlassen." Das bedeutet: Alle dürfen Wald und Alpweiden betreten. Jeder Kanton kann jedoch eigene Einschränkungen erlassen.

Was konkret gilt

Zelten mit aufgebautem Zelt ist in den meisten Kantonen formell nicht gestattet – Ausnahmen bilden lediglich Obwalden und Aargau, die eine einmalige Übernachtung auf öffentlichem Grund erlauben. Dagegen wird Biwakieren im Hochgebirge oberhalb der Waldgrenze praktisch überall toleriert: Einzelne Übernachtungen in alpinem Gelände sind in der Schweiz de facto problemlos, solange keine Spuren hinterlassen werden und kein Feuer entfacht wird.

Schweizer Nationalpark und Schutzgebiete

Im Schweizer Nationalpark (Engadin) ist Wildcampen streng verboten. In anderen Naturschutzgebieten und Wildruhezonen gilt ebenfalls ein Campingverbot. Biwakschachteln und Notlagerräume der SAC (Schweizer Alpen-Club) sind auf den SAC-Karten und auf refuges.info eingezeichnet.

Seen und Flussufer

Am Wasser gibt es keine besondere Bundesregel – theoretisch darf man übernachten. In der Praxis sind viele Ufer jedoch Privatgrund oder unterliegen Naturschutzbestimmungen (Feuerverbot, Erosionsschutz). Vorsicht ist angebracht.

Swisstopo als Planungs-Tool

Für Bikepacker in der Schweiz ist die kostenlose Swisstopo-App ein Muss. Die Präzision der Felsdarstellung und Wegkategorisierung ist unerreicht. Offline-Karten lassen sich kostenlos herunterladen – ideal für Gebiete ohne Empfang. Biwakschachteln und SAC-Hütten sind direkt in der Karte eingetragen.

Ländervergleich auf einen Blick

Hier findest du alle drei Länder kompakt nebeneinander – ideal als Referenz vor der Tourplanung.

KriteriumDeutschlandÖsterreichSchweiz
Biwakieren grundsätzlichGeduldet (Notbiwak/Nachtlager außer NSG/NP)Notbiwak überall erlaubtErlaubt (bes. oberhalb Waldgrenze)
Zelten im WaldVerboten (Forst-/Naturschutzgesetze)Verboten (§33 Forstgesetz 1975)In der Regel nicht erlaubt (OW/AG: 1 Nacht)
Zelten auf WiesenVerboten (Betretungsrecht schließt Zelten aus)Verboten (Naturschutzgesetze)Meist nicht erlaubt; Alpenwiesen toleriert
Übernachten am WasserVerboten (NSG/Landschaftsschutz)Verboten (Ufer meist unter Naturschutz)Kein explizites Recht; oft Privatgrund
Nationalpark-RegelungGenerelles Verbot (auch Biwak)Generelles VerbotGenerelles Verbot (bes. Engadin)
Bußgeld bei Verstoß10–1.000 € je nach BundeslandBis ca. 14.500 €Einige Dutzend bis wenige Hundert CHF
Praxis / ToleranzBiwak geduldet, Zelten unerwünschtBiwak erlaubt, Zelten tabuBiwak im Hochgebirge de facto toleriert
EmpfehlungErlaubnis einholen oder sehr unauffälligIm Zweifel Wirt fragen; echtes NotbiwakOberhalb Waldgrenze bleiben, sauber sein

Ausrüstung für die Tour noch nicht komplett?

Unser Konfigurator hilft dir in 5 Fragen zur passenden Bikepacking-Ausrüstung – abgestimmt auf dein Bike, deine Route und dein Budget.

Setup-Konfigurator nutzen

Tolerierte Graubereiche: Was in der Praxis funktioniert

Ehrlichkeit ist hier wichtig: Viele erfahrene Bikepacker schlafen regelmäßig in der freien Natur – ohne Probleme zu bekommen. Das hat weniger mit Gesetzeslücken zu tun als mit einem einfachen Prinzip: Unsichtbarkeit und Sauberkeit.

Das Unsichtbarkeitsprinzip

Forstarbeiter, Bauern und Polizei greifen in der Regel nur ein, wenn sie Schäden sehen oder Beschwerden erhalten. Ein blitzsauberes Lager ohne Müll, ohne Feuerstelle und ohne Spuren im Gras wird fast überall toleriert. Das Leave-No-Trace-Prinzip fungiert de facto als Akzeptanzkriterium – nicht das Übernachten an sich ist das Problem, sondern die Hinterlassenschaften.

Goldene Regeln für das flüchtige Biwak

  • Spät aufstellen: Zelt oder Tarp erst nach Einbruch der Dunkelheit aufbauen
  • Früh abbauen: Vor 7 Uhr morgens wieder auf dem Rad – bevor Begegnungen wahrscheinlich werden
  • Abstand halten: Mindestens 200 m Abstand zu Wohnhäusern, Straßen und Wegen
  • Kein Feuer: In und am Wald niemals – auch wenn es verlockend ist
  • Keine Spuren: Kein Müll, kein zertretenes Gras, kein Graben
  • Kooperativ sein: Bei Ansprache sofort freundlich antworten und das Lager räumen

Wann besser fragen

Wenn du in der Nähe eines bewirtschafteten Hofes oder einer Almhütte bist, lohnt sich ein höfliches Fragen immer. Viele Landwirte erlauben eine Nacht auf ihrer Wiese gerne – besonders wenn du sauber bist und dich vorstellst. Das direkte Gespräch ist die sicherste Variante und oft auch die angenehmste.

Hochsaison vs. Nebensaison

In hoch frequentierten Sommergebieten (Tourismusberge, Seenregionen) ist die Toleranz deutlich geringer als in der Nebensaison. In einsamen Gegenden außerhalb der Hauptreisezeit wird indes fast immer ein Auge zugedrückt – solange keine Schäden entstehen. Plane deine Biwak-Nächte bevorzugt in abgelegene Lagen und meide bekannte Hotspots.

Gute Schlafplätze finden: Digitale Tools und Vor-Ort-Regeln

Die beste Übernachtung ist die, über die du im Voraus nachgedacht hast. Hier sind die bewährtesten Methoden, um passende Spots zu finden – und die Regeln, die vor Ort darüber entscheiden, ob ein Platz wirklich taugt.

Digitale Tools für DACH

Tool / AppStärke für DACHKostenTipp
iOverlanderCommunity-Wildcampingspots mit BeschreibungenKostenlosFilter auf "Camping" + Region
refuges.infoBiwakschachteln & Nothütten Alpen (AT/CH/IT)KostenlosUnbedingt für Alpintouren
OpenStreetMapCamping-/Biwak-Layer, HüttenKostenlosOverpass Turbo für Detail-Suche
Komoot HighlightsRastplätze, Hütten, Community-TippsAb 0 €Tag "Übernachtung" filtern
Swisstopo (CH)Exakte Biwakschachteln, SAC-HüttenKostenlosOffline in der Schweiz Pflicht
Google Maps SatellitAbgelegene Lichtungen, Waldränder findenKostenlosStreetview für Zugangsweg prüfen
FreeCampsites.netGut für Nordamerika, für DACH kaum relevantKostenlosEher nicht für DACH nutzen

Vor-Ort-Regeln: Was einen guten Schlafplatz ausmacht

  • Robuster Untergrund: Stein, harter Boden, abgeerntete Wiesen – niemals sensible Bergwiesen oder Moor
  • Abstand zu Bebauung: Mindestens 200 m von Wohnhäusern, Forststraßen und frequentierten Wegen
  • Abstand zu Wasser: Mindestens 50 m zum nächsten Gewässer (Hochwasserschutz, Uferschutz)
  • Sichtschutz: Im Schatten eines Busches, Felsens oder Geländefalts – dunkle Ausrüstungsfarben helfen
  • Kein Sackgassen-Spot: Immer einen Plan B kennen – was machst du, wenn der Platz besetzt oder verboten ist?

Strukturen, die oft geduldet werden

Forsthütten und Schutzdächer, Almhütten außerhalb der Bewirtschaftungszeit und offizielle Rastplätze entlang großer Fernradwege (EuroVelo, Alpe Adria Radweg, Donauradweg) sind oft die entspannteste Option. Schlaf unter dem Dach statt daneben – und hinterlasse den Platz sauberer als du ihn vorgefunden hast.

Apps für konkrete Tool-Empfehlung je Land

03Community-App
Budget

iOverlander

Kostenlos
0 g
  • Weltweite Community-Spots
  • Nutzerbeschreibungen mit aktuellen Infos
  • Funktioniert in D/A/CH gut
Zum Produkt
02Hütten & Biwaks
Alpen-Tipp

refuges.info

Kostenlos
0 g
  • Spezialisiert auf Alpenregion
  • Biwakschachteln und Notunterkünfte
  • Offline nutzbar
Zum Produkt
01Topo-App
Schweiz-Pflicht

Swisstopo

Kostenlos
0 g
  • Präziseste Topo-Karten der Schweiz
  • SAC-Hütten und Biwakschachteln eingetragen
  • Kostenlos offline verfügbar
Zum Produkt

Leave No Trace: Die 7 Prinzipien für Bikepacker

Leave No Trace (LNT) ist weit mehr als ein ethisches Ideal – es ist der pragmatischste Weg, Wildcampen dauerhaft möglich zu halten. Wer keine Spuren hinterlässt, wird kaum angesprochen. Wer Müll und Brandstellen hinterlässt, sorgt dafür, dass alle Bikepacker schlechter dastehen.

Plane voraus

Informiere dich über Region, Zeltplatzoptionen und Tageslicht. Notiere Ausweichmöglichkeiten (Hütten, Campingplätze). Ein Notfallplan minimiert das Risiko, in verbotenen Zonen zu übernachten.

Robuste Untergründe wählen

Zelte nur auf krautlosen Böden, hartem Boden oder Felsen – vermeide sensiblen Bergwald, Weiden, Moor und Uferzonen. Wähle bereits getretene Flächen wie abgeerntete Wiesen oder Waldlichtungen.

Abfall restlos entsorgen

Alles mitbringen, alles wieder mitnehmen – auch Bioabfall wie Apfelkerne. Kein Toilettenpapier liegen lassen. In Hüttennähe die vorgesehenen Sammelstellen nutzen.

Unberührtes belassen

Keine Pflanzen pflücken, keine Zäune überwinden. In Schutzgebieten gilt striktes Betretungs- und Lagerverbot. Hinterlasse den Platz so, wie du ihn vorgefunden hast – verwische auch Sichtspuren.

Lagerfeuer minimieren

Feuern im Wald ist in allen DACH-Ländern tabu. Nutze den Gaskocher. Wenn Feuer erlaubt ist, nur bestehende Feuerstellen nutzen – nie neue anlegen. Beachte aktuelle Waldbrandgefahrenstufen (DWD, BfW AT, MeteoSwiss CH).

Wildtiere respektieren

Halte Abstand, besonders im Frühling (Brutzeit) und Winter (Hungerzeiten). Schlafplätze in ausgewiesenen Wildruhezonen meiden. Futterreste niemals offen liegen lassen.

Rücksicht auf andere Besucher

Leise sein, besonders morgens früh. Laute Musik und helles Lampenlicht vermeiden. In Nationalparks gibt es keine Ausnahmen – dort ausschließlich Hütten und ausgewiesene Biwakplätze nutzen.

Warum LNT entscheidend ist

Jeder Bikepacker, der Müll oder Brandstellen hinterlässt, verschlechtert die Toleranz für alle anderen. Die Wildcamp-Praxis in Deutschland und Österreich hat sich in den letzten Jahren verschlechtert – nicht weil die Gesetze strenger wurden, sondern weil Nutzerströme zugenommen haben und mehr Schäden entstehen. Dein Verhalten entscheidet mit, ob Wildcampen für die nächste Generation noch möglich ist.

Lagerfeuer: Rechtslage und warum du darauf verzichten solltest

Das Lagerfeuer ist romantisch – und im Bikepacking-Kontext fast immer eine schlechte Idee. In allen drei DACH-Ländern ist offenes Feuer im und am Wald ohne spezielle Genehmigung verboten.

LandRegelungBußgeld bei VerstoßWo informieren?
DeutschlandBWaldG §14: Verbot im Wald + 100 m Abstand; Länder ergänzen eigene VerboteBis 2.500 €DWD Waldbrandgefahrenstufen
ÖsterreichLandeswald- und Feuerwehrgesetze; im Sommer oft absolute FeuerverboteBis vierstelliger EurobetragÖsterreichische Bundesforste, Bezirksfeuerwehr
SchweizKein einheitliches Bundesverbot; Kantone erlassen Feuerverbote in TrockenperiodenEinige Hundert CHFMeteoSwiss, kantonale Feuerwehr

Waldbrandgefahrenstufen im Blick behalten

In Deutschland informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD) täglich über Waldbrandgefahrenstufen. Bei Stufe 4 und 5 sind Feuer im und am Wald explizit verboten – auch auf ausgewiesenen Feuerstellen. In Österreich informieren die Bundesforste. In der Schweiz MeteoSwiss und die kantonalen Feuerwehren. Immer vor der Tour prüfen – gerade in Hochsommern gelten oft wochenlange absolute Feuerverbote in ganzen Regionen.

Gaskocher statt Feuer

Ein kompakter Gaskocher (z. B. MSR PocketRocket 2, 73 g, ca. 45 €) ist sicherer, schneller und leichter als jedes Lagerfeuer. Du kochst unabhängig von Feuerverboten und Wetterbedingungen, hinterlässt keine Brandstelle und riskierst keine Strafe. Für Bikepacking gibt es keinen sinnvollen Grund, ein Lagerfeuer zu machen.

Typische Fehler beim Wildcampen – und wie du sie vermeidest

Zelt tagsüber aufschlagen

Solange es hell ist, wird das Lager leicht gesehen. Eigentümer und Förster werden misstrauisch, und du verlierst den wichtigsten Vorteil: Unsichtbarkeit. Baue das Lager immer erst in der Dämmerung auf und räume es vor 7 Uhr morgens wieder ab.

Lagerfeuer im oder neben dem Wald

Das Bundeswaldgesetz verbietet Feuer im Wald und im Umkreis von 100 m – Bußgelder bis 2.500 € sind möglich, ganz abgesehen von der Waldbrandgefahr. Nutze ausschließlich deinen Gaskocher. Keine Ausnahmen.

Müll oder Toilettenpapier zurücklassen

Das ist das häufigste und am meisten gehasste Vergehen unter Outdoorgehern. Es kostet dich im schlimmsten Fall ein Bußgeld wegen Umweltverschmutzung, und es ruiniert den Ruf aller Bikepacker. Alles mitnehmen – ausnahmslos.

In Schutzgebieten zelten

Viele Touren führen durch Landschafts-, Natur- und Nationalparks. In diesen Zonen ist Übernachten strikt verboten – auch Biwakieren. Prüfe vor jeder Tour die Schutzgebietskarte deiner Region und plane Biwakstellen ausschließlich außerhalb dieser Zonen.

Ohne Plan B verreisen

Nur auf Wildcampen zu vertrauen und keine Alternativen zu kennen ist riskant. Bei Platznot, schlechtem Wetter oder unerwartetem Verbot droht ein Abbruch der Tour. Notiere immer Campingplätze, Hütten oder Bahn-Ausstiege entlang deiner Route.

Auf privaten Feldern campen ohne zu fragen

Äcker und bewirtschaftete Wiesen sind fast immer Privatflächen. Unerlaubtes Betreten ist Hausfriedensbruch. Wenn du einen Bauernhof siehst, frage direkt – die meisten Landwirte sind freundlich, wenn man höflich fragt und zeigt, dass man sauber ist.

Häufige Fragen zum Wildcampen beim Bikepacking

Häufig gestellte Fragen

Tour geplant – Ausrüstung noch offen?

Unser Konfigurator hilft dir in 5 Schritten zur richtigen Bikepacking-Ausrüstung: von Taschen über Schlafsystem bis Navigation.

Weiterlesen